Die Idee hat schon was: man trage einfach ein T-Shirt mit der Aufschrift “Ich fahre schwarz” und schon ist alles okay. So die Argumentation eines Wiederholungs-Schwarzfahrers, schließlich sei es ja keine Leistungserschleichung wenn er ankündigt schwarz zu fahren. Nette Idee, das Gericht sah es aber wie zu erwarten anders…

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