Beiträge mit tag "abmahnungen

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Bald Shirt-@bmahnungen?

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Wer T-Shirts mit einem @ als Motiv anbietet, der sollte vielleicht mal einen Blick in die Markenanmeldungen beim DPMA werfen: Dort möchte sich die „@T.E.L.L. Trading house for luxury labels GmbH“ aus Weinheim das @ als Wortmarke schützen lassen. Aktuell läuft noch die Widerspruchsfrist gegen die Anmeldung. Sollte die Marke aber widerspruchslos eingetragen werden, dann dürften wir wohl in Zukunft mit weiteren Abmahnungen wegen Shirt-Motiven rechnen…

Entschuldigung, ich meine natürlich @bmahnungen.

Und noch eine Shirt-Abmahnung

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Langsam scheinen Shirt-Abmahnungen in Mode zu kommen. Dieses Mal hat es 3Dsupply erwischt und zwar wegen ihrem Shirt mit dem Text „Endgegner“, das sie seit 2008 im Angebot haben. Seit 2010 gibt es nun die Wortmarke „Endgegner“ und jetzt gab es eine Abmahnung… Die Details stehen bei 3Dsupply im Blog

Nicht quatschen, machen!

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Der Herr Barth wird mir ja immer unsympathischer, soweit das überhaupt noch möglich ist. Jetzt hat er wegen einem T-Shirt-Spruch geklagt. Nach der Abmahnung der reimlosen Uschi, ist es dieses Mal: „Nicht Quatschen Machen“. Sorry, aber kann der Mann noch was anderes als sich alte Sprüche als Marke eintragen zu lassen? Mit „Nicht quatschen, machen!“ ging mir mein Stiefvater schon vor 20 Jahren auf die Nerven…

Up The Shut Fuck, You Must!

WTF?! Abmahnung für STFU!

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Symbolbild: Up The Shut Fuck, You Must!

Symbolbild: Up The Shut Fuck, You Must!

Schon wieder eine T-Shirt-Abmahnung. Zwar geht es in diesem Fall nicht um einen alten Witz, aber wieder geht es um das Markenrecht und wirklich neu ist die Abkürzung „STFU“ nun wirklich nicht. Das hinderte einen Händler aber nicht daran, sich diese gebräuchliche Abkürzung als Marke schützen zu lassen. Erwischt hat es getdigital.de, die nun knapp 1.000 Euro zahlen müssen, weil sie eben diese Abkürzung auf Shirts druckten:

Wir haben natürlich versucht, mit Hilfe unseres Anwalts dagegen vorzugehen, aber leider hat man nur wenig Chancen, sich gegen eine Abmahnung der Verletzung einer einmal eingetragenen Marke zu wehren, nur weil man meint, dass diese Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen. Es stellte sich also heraus, dass wir erstmal nicht viel machen konnten, weswegen wir die geforderte Unterlassungserklärung zumindest in einer durch unseren Anwalt modifizierten Form unterzeichnet haben. Wen es interessiert: Hier gibt es unsere Erklärung zum Runterladen. Die Gebühren des Anwalts konnten wir übrigens erfolgreich auf 911,80 EUR drücken, was aber natürlich immer noch eine ziemliche Stange Geld ist und unser eigener Anwalt war natürlich auch nicht kostenlos!

Bei getdigital.de überlegt man nun gegen diese Marke vorzugehen:

Wir können beim Markenamt einen Löschungsantrag stellen. Dafür fallen erstmal “nur” 300 EUR an, allerdings geht das nicht wirklich sinnvoll ohne Unterstützung eines Anwalts und natürlich wird sich der Gegner auch einen Anwalt nehmen, was die Kosten durch zwei Anwälte um weitere ca. 3.300 EUR erhöht. Ist nach diesem Verfahren einer der Parteien mit der Entscheidung des Markenamtes nicht einverstanden, geht das ganze vor das Patentgericht, wodurch weitere Kosten von ca. 6.700 EUR entstehen. Die Gesamtkosten von 10.300 EUR plus 19% Mehrwertsteuer muss am Ende des Verfahrens natürlich der Unterlegene begleichen, was aber bedeutet, dass wir insgesamt über 10.000 EUR riskieren würden, wenn wir gegen die Marke vorgehen. Auch für uns ist das leider ziemlich viel Geld.

Um das Geld für das Verfahren zu sammeln, werden Spenden eingesammelt. Dafür wurde ein eigener Artikel im Webshop angelegt. Sollte das eingesammelte Geld nicht ausreichen oder zu viel Geld gesammelt werden oder getdigital.de aus anderen Gründen das Verfahren nicht durchziehen, würde das Geld (abzüglich 19% Umsatzsteuer, die das Finanzamt möchte) dann dem CCC e.V. gespendet. In jedem Fall kommt es also einem guten Zweck zugute…

(via tobiasgillen blog)

uschi

#tshirtgate: Seit 20 Jahren reimt sich nichts auf Uschi!

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Foto: ffn

Foto: ffn

Nun ist der Spruch „Nichts reimt sich auf Uschi“ nicht nur verdammt alt, sondern meiner Meinung nach auch einer der eher mäßig lustigen Sprüche, die man auf ein Shirt drucken kann. Da werden jetzt sicher viele sagen: „Mäßig lustig? Na prima, dann ist das doch was für Mario Barth!“. Ob sich Mario Barth das auch dachte weiss ich nicht, aber zumindest hat er diesen Spruch aufgegriffen, mit dem schon 1992 Oliver Kalkofe, Oliver Welke, Sabine Bulthaup und Dietmar Wischmeyer auf Tour waren. Bei der Tour gab es auch Shirts mit dem Spruch zu kaufen. 2009 nun hat sich Herr Barth dann auch ein Shirt mit diesem Spruch angezogen, welches es dann auch in seinem Shirtshop zu kaufen gab. Was er aber anders gemacht hat: Er hat den Spruch als Wortmarke angemeldet. Und mit dieser Wortmarke wurde nun ein Shirthändler abgemahnt, der die Frechheit besass diesen 20 Jahre alten, mäßig lustigen Spruch mit Bart(h) auf frische Shirts zu drucken! Das darf nur der Herr Barth! Also zumindest wenn es um diesen alten, mäßig lustigen Spruch geht… Und wer das nicht glaubt, der wird dann mit der Forderung einer Unterlassungserklärung und 1.780,20 Euro Anwaltskosten darauf aufmerksam gemacht.

Oliver Kalkofe hat Verständnis für die Nöte junger, einfallsloser Menschen, die gerne Komiker wären und bietet auch direkt Hilfe an:

Wir haben noch kistenweise alte Witze, die wir bedürftigen Komikern gern für ihre Vermarktung zur Verfügung stellen.

Dietmar Wischmeyer hat da übrigens ein sehr schönes Bild für die Situation:

Es stört zwar nicht die Eiche, wenn die Sau sich daran reibt. Läßt sich das Schwein allerdings die Rinde urheberrechtlich schützen, geht das doch zu weit.

Nun gibt es Menschen, die halten Mario Barth für witz- und humorlos. Die Frage bringt mich zwar nicht um meinen Schlaf, aber was soll man denen denn entgegnen, wenn Herr Barth mit so einer Aktion so eindrucksvoll demonstriert, dass es ihm nicht nur an Witz und Humor, sondern auch an eigenen Ideen zu mangeln scheint? Ganz einfach: „Stimmt!“.

Lieber Herr Barth, wie wäre es denn mit einem neuen Shirt für ihren Shop, mein Textvorschlag: „Nicht ist lustig an Mario Barth!“? Nicht witzig? Nein? Aber dafür wahr…

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