Nein, richtig originell sind sie wirklich nicht, die ganzen Shirts mit diversen Staatssymbolen von DDR und UDSSR. Aber genau so wenig originell ist es, sich diese Symbole (“Hammer, Zirkel und sonstiges Gedöns“) als Marke eintragen zu lassen und dann Abmahnungen zu verschicken. Mag man erst mal gar nicht glauben, ist aber tatsächlich so passiert. Nun hat aber der BGH verkündet, dass Verbraucher die auf der Vorderseite von T-Shirts angebrachten Symbole ehemaliger Ostblockstaaten ausschließlich als dekoratives Element auffassen und in ihnen kein Produktkennzeichen sehen. Oder anders: es wird weiterhin reichlich Anbieter von entsprechenden Shirts geben, die sich jetzt nicht mehr vor Abmahnungen wegen dieser “Markenrechtsverletzung”, die gar keine ist fürchten müssen.