Schon wieder eine T-Shirt-Abmahnung. Zwar geht es in diesem Fall nicht um einen alten Witz, aber wieder geht es um das Markenrecht und wirklich neu ist die Abkürzung „STFU“ nun wirklich nicht. Das hinderte einen Händler aber nicht daran, sich diese gebräuchliche Abkürzung als Marke schützen zu lassen. Erwischt hat es getdigital.de, die nun knapp 1.000 Euro zahlen müssen, weil sie eben diese Abkürzung auf Shirts druckten:
Wir haben natürlich versucht, mit Hilfe unseres Anwalts dagegen vorzugehen, aber leider hat man nur wenig Chancen, sich gegen eine Abmahnung der Verletzung einer einmal eingetragenen Marke zu wehren, nur weil man meint, dass diese Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen. Es stellte sich also heraus, dass wir erstmal nicht viel machen konnten, weswegen wir die geforderte Unterlassungserklärung zumindest in einer durch unseren Anwalt modifizierten Form unterzeichnet haben. Wen es interessiert: Hier gibt es unsere Erklärung zum Runterladen. Die Gebühren des Anwalts konnten wir übrigens erfolgreich auf 911,80 EUR drücken, was aber natürlich immer noch eine ziemliche Stange Geld ist und unser eigener Anwalt war natürlich auch nicht kostenlos!
Bei getdigital.de überlegt man nun gegen diese Marke vorzugehen:
Wir können beim Markenamt einen Löschungsantrag stellen. Dafür fallen erstmal “nur” 300 EUR an, allerdings geht das nicht wirklich sinnvoll ohne Unterstützung eines Anwalts und natürlich wird sich der Gegner auch einen Anwalt nehmen, was die Kosten durch zwei Anwälte um weitere ca. 3.300 EUR erhöht. Ist nach diesem Verfahren einer der Parteien mit der Entscheidung des Markenamtes nicht einverstanden, geht das ganze vor das Patentgericht, wodurch weitere Kosten von ca. 6.700 EUR entstehen. Die Gesamtkosten von 10.300 EUR plus 19% Mehrwertsteuer muss am Ende des Verfahrens natürlich der Unterlegene begleichen, was aber bedeutet, dass wir insgesamt über 10.000 EUR riskieren würden, wenn wir gegen die Marke vorgehen. Auch für uns ist das leider ziemlich viel Geld.
Um das Geld für das Verfahren zu sammeln, werden Spenden eingesammelt. Dafür wurde ein eigener Artikel im Webshop angelegt. Sollte das eingesammelte Geld nicht ausreichen oder zu viel Geld gesammelt werden oder getdigital.de aus anderen Gründen das Verfahren nicht durchziehen, würde das Geld (abzüglich 19% Umsatzsteuer, die das Finanzamt möchte) dann dem CCC e.V. gespendet. In jedem Fall kommt es also einem guten Zweck zugute…
(via tobiasgillen blog)
Die Type, die den Markenschutzantrag genehmigt hat gehört bis ans Ende ihres Lebens mit Scheisse beworfen! Was zum Geier geht eigentlich bei solchen Flitzpiepen im Hirn vor?
Ich stell nen Antrag auf markenrechtlichen Schutz für “MfG” und dann verklag ich allle! ALLE!
Un-fass-bar!