Wer T-Shirts mit einem @ als Motiv anbietet, der sollte vielleicht mal einen Blick in die Markenanmeldungen beim DPMA werfen: Dort möchte sich die „@T.E.L.L. Trading house for luxury labels GmbH“ aus Weinheim das @ als Wortmarke schützen lassen. Aktuell läuft noch die Widerspruchsfrist gegen die Anmeldung. Sollte die Marke aber widerspruchslos eingetragen werden, dann dürften wir wohl in Zukunft mit weiteren Abmahnungen wegen Shirt-Motiven rechnen…
Entschuldigung, ich meine natürlich @bmahnungen.